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   BVerwG, 23.01.1989 - 4 B 132.88   

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https://dejure.org/1989,4258
BVerwG, 23.01.1989 - 4 B 132.88 (https://dejure.org/1989,4258)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1989 - 4 B 132.88 (https://dejure.org/1989,4258)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1989 - 4 B 132.88 (https://dejure.org/1989,4258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wirksamkeit einer Nutzungsuntersagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.11.1979 - 3 C 103.79
    Auszug aus BVerwG, 23.01.1989 - 4 B 132.88
    So können etwa die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich sein, wenn sich bei einem noch nicht vollzogenen Verwaltungsakt die Sach- oder Rechtslage inzwischen zugunsten des Klägers in einer Weise geändert hat, daß eine Durchsetzung der angegriffenen behördlichen Maßnahme nunmehr sinnlos geworden ist oder unangemessen erscheinen müßte (vgl. dazu auch BVerwGE 59, 148 [BVerwG 29.11.1979 - 3 C 103/79]; 66, 192 ).
  • BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil -

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1989 - 4 B 132.88
    Aus diesem Vorbringen folgt nicht, daß es sich bei dem angegriffenen Urteil um eine verfahrensfehlerhafte "Überraschungsentscheidung" handelt (vgl. zu diesem Verfahrensmangel Urteil des beschließenden Senats vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170 = NJW 1986, 445 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 14.11.1957 - I C 168.56

    Abbruchverfügung bei Änderung der Bauklasseneinteilung

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1989 - 4 B 132.88
    Unter Hinweis auf BVerwGE 5, 351 [BVerwG 14.11.1957 - I C 168/56] hat er weiter ausgeführt, daß in der Rechtsprechung hiervon eine Ausnahme bei der Anfechtung einer rechtmäßig erlassenen Abbruchanordnung zugelassen werde, wenn die betroffene bauliche Anlage in der Zeit nach der letzten Behördenentscheidung rechtmäßig geworden sei.
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1989 - 4 B 132.88
    So können etwa die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich sein, wenn sich bei einem noch nicht vollzogenen Verwaltungsakt die Sach- oder Rechtslage inzwischen zugunsten des Klägers in einer Weise geändert hat, daß eine Durchsetzung der angegriffenen behördlichen Maßnahme nunmehr sinnlos geworden ist oder unangemessen erscheinen müßte (vgl. dazu auch BVerwGE 59, 148 [BVerwG 29.11.1979 - 3 C 103/79]; 66, 192 ).
  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg -

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1989 - 4 B 132.88
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist rechtsgrundsätzlich geklärt, daß es für die Beurteilung der Begründetheit einer Anfechtungsklage (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO) keine allgemeine prozessuale Regel gibt, sondern daß auf die Sach- und Rechtslage abzustellen ist, auf die es für die gerichtliche Entscheidung nach dem jeweiligen Streitgegenstand und dem jeweils anwendbaren materiellen Recht ankommt (vgl. z.B. BVerwGE 66, 178 [BVerwG 29.09.1982 - 8 C 138/81] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.11.1979 - 7 B 195.79

    Verpflichtung zur Leistung eines Entwässerungsbeitrages - Der Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1989 - 4 B 132.88
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nicht, auf Einzelheiten der rechtlichen Würdigung und der Entscheidungsbegründung, die sich häufig erst in der Schlußberatung ergeben, vorab hinzuweisen (vgl. Beschluß vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12).
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 4/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Ob eine Ausnahme von der Faustregel vorliegt, kann dahinstehen, denn entscheidend für die Festlegung des für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkts der Sach- und Rechtslage ist letztlich das materielle Recht, nicht das Prozessrecht (BSG Urteil vom 13.3.1997 - 11 RAr 51/96 - SozR 3-4100 § 152 Nr. 7 RdNr 23; BSG Urteil vom 2.5.2012 - B 11 AL 18/11 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 24 RdNr 26; ebenso BVerwG Beschluss vom 23.1.1989 - 4 B 132/88 - juris RdNr 5; BVerwG Beschluss vom 21.12.1989 - 7 B 21/89 - NVwZ 1990, 653) , und nach diesem ist auf den Tag des Erlasses des Widerspruchsbescheides als letzte Verwaltungsentscheidung am 19.8.2010 abzustellen.
  • VG Berlin, 28.01.2020 - 4 K 135.19

    Aus für Nordkorea-Hostel

    Ziel der baurechtlichen Nutzungsuntersagung ist es, die Einhaltung des formellen Baurechts zu gewährleisten (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1989 - BVerwG 4 B 132.88 -, juris Rn. 6).
  • BSG, 17.04.1991 - 1 RR 2/89

    Genehmigungsbescheid für die Errichtung einer Betriebskrankenkasse, Gefährdung

    Zwar werden für die Anfechtungsklage in der Rechtspr eine Reihe von Ausnahmen gemacht (vgl dazu BSGE 7, 129, 133 ff und 14, 71, 76 - Verwaltungsakte mit Dauerwirkung - und BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1989 - 4 B 132/88 - unveröffentlicht; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in NVwZ 1990, 653).
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